Ein Überblick zur Wartung & Inspektion

Wartung bei Photovoltaikanlagen – Pflicht, Empfehlung oder überflüssig?

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Datum

17.10.2025

Autor

Der Solarwart

Wartung bei Photovoltaikanlagen – Pflicht, Empfehlung oder überflüssig?

Photovoltaikanlagen gelten als wartungsarm, aber nicht völlig wartungsfrei. Viele Betreiber fragen sich: Muss eine PV-Anlage regelmäßig gewartet werden – oder läuft sie einfach von allein? Die Realität liegt dazwischen. Technisch funktionieren viele Anlagen über Jahre störungsfrei, dennoch können schleichende Leistungsverluste oder kleine Defekte unbemerkt bleiben und sich langfristig summieren.

Wann ist eine Wartung sinnvoll?

Eine Inspektion empfiehlt sich vor allem nach einigen Jahren Betrieb oder bei Auffälligkeiten wie Ertragsrückgang, Fehlermeldungen im Wechselrichter oder sichtbaren Schäden an Kabeln und Steckverbindungen. Auch äußere Einflüsse wie Sturm, Tierverbiss oder Korrosion können Probleme verursachen, die ohne Sichtkontrolle verborgen bleiben.

Was wird bei einer Wartung geprüft?

Typische Inhalte einer professionellen Wartung:

  • Sichtprüfung der Module, Kabel und Steckverbindungen

  • Kontrolle der Unterkonstruktion auf Korrosion und festen Sitz

  • Auslesen des Wechselrichterprotokolls

  • Elektrische Messungen (je nach Aufwand)

  • Dokumentation der Ergebnisse

Wie oft ist eine Wartung nötig?

Für Privatbetreiber gibt es keine gesetzliche Pflicht. Hersteller und Versicherungen empfehlen jedoch Intervalle von zwei bis vier Jahren – und das nicht ohne Grund. In vielen Garantiebedingungen ist vermerkt, dass der Anlagenbetreiber für den „ordnungsgemäßen Betrieb“ verantwortlich ist. Eine dokumentierte Wartung kann im Ernstfall entscheidend sein, um Garantieansprüche oder den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Pflicht im Gewerbebereich: DGUV Vorschrift 3

Für gewerblich betriebene Photovoltaikanlagen – etwa auf Firmen-, Miet- oder Landwirtschaftsgebäuden – gilt die DGUV Vorschrift 3. Sie schreibt eine wiederkehrende Prüfung durch eine Elektrofachkraft vor, in der Regel alle vier Jahre. Die Prüfung umfasst elektrische Messungen zum Personenschutz und muss schriftlich dokumentiert werden. Ohne gültiges Prüfprotokoll kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Fazit

Für private Anlagen ist eine Wartung keine gesetzliche Pflicht, aber eine klare wirtschaftliche Empfehlung – und in manchen Fällen Voraussetzung für Garantie und Versicherung. Gewerbliche Betreiber dagegen unterliegen festen Prüfintervallen und sollten diese aus Haftungsgründen unbedingt einhalten.

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